wolfsgeheul.eu vom 23.11.2016

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Gerade habe ich einmal wieder ein bißchen mein Klavier traktiert. Es ist eine Gnade, ein Instrument spielen zu können.

Dabei ist es bei den wenigsten Amateuren pure Begabung, die ihnen die mehr oder weniger gute Beherrschung eines musikerzeugenden Apparates ermöglicht, sondern in den meisten Fällen das Ergebnis von Blut, Schweiß und Tränen in der Kindheit, sowie Eltern, die sich der Mühe unterziehen, hartnäckig zu bleiben und ihren Nachwuchs anzutreiben und anzuspornen, nicht zu früh aufzugeben. Außerdem braucht es in der Umgebung des Novizen Langmut und Leidensfähigkeit, denn das, was dem Instrument anfänglich an Geräuschen entlockt wird, hat sehr häufig – das weiß ich aus eigener Erfahrung mit einer Violinenschülerin – noch nicht viel mit Wohlklang, geschweige denn mit Musik zu tun. Ebenso sollte klar sein, daß es Menschen gibt, die aus welchen Gründen auch immer mit noch so großem Aufwand nicht ausreichend weit zu bringen sind. Diese Erkenntnis mag Betroffene traurig stimmen, aber es kann eben nicht jeder alles können. Außerdem bleibt zumeist wenigstens eine gewisse Begeisterung für (klassische) Musik, was ebenfalls ein großes Geschenk ist. Das Ergebnis jedoch, wenn es gelingt, ist die lebenslange Fähigkeit, Töne mit einem Musikinstrument zu erzeugen. Selbst zuwenig Übung und nachlassende Fingerfertigkeit vermögen einmal Erlerntes nicht vollständig zu verschütten, so daß auch der versunkene Schatz jederzeit wieder ganz oder zumindest teilweise gehoben werden kann.

Also, liebe Eltern, versündigt euch nicht an euren Kindern und versucht, sie ein Instrument lernen zu lassen. Sie werden es euch später einmal danken.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

P. S.: Schreiben kann eventuell Hindernisse beseitigen helfen!? Danke, Erzbistum Köln! Heute erhielt ich einen sehr netten Anruf von dort, der mich positiv stimmt, daß das Manko von St. Andreas(s. Kolumne vom 21.11.2016) in nicht allzu ferner Zukunft der Vergangenheit angehören wird. Die Stadt Köln hat erfreulicherweise auch prompt reagiert, allerdings nur in der Form, daß sie das Erzbistum per Mail angeschrieben und gebeten hat, sich des Problemes anzunehmen. Daß sie aber via Bauamt, Denkmalschutzbehörde etc. mutmaßlich mit im Boot sitzt, um eine Lösung zu befördern, muß sie wohl noch realisieren. Hier übrigens ein Link “ http://nullbarriere.de/rampenlaenge-steigung.htm „, der deutlich macht, welche Anforderungen an Rampen gestellt werden! Will man beispielsweise eine Höhendifferenz von lediglich vierzig Zentimetern – entspricht grob zwei Stufen – mit einem Rampenwinkel von sechs Grad – das ist die Neigung, die für alle Rollstuhlfahrer fahr- oder schiebbar ist – per Rampe überwinden, hat diese eine Länge von 6,67 Metern. Ein weiterer Aspekt ist in dem heutigen Gespräch für mich klargeworden. Wer sich nämlich als Behinderter vorab über das Erzbistum zu einem festen Termin anmeldet, für den wird vor Ort der Zugang auf welche Art und Weise auch immer ermöglicht. Spontanes Mitleid ist also nicht immer das rechte Gefühl, um Dinge umfassend zu beurteilen. Denn ein gewisses Mitdenken darf man vom Behinderten durchaus genauso erwarten wie Verständnis dafür, daß nicht alles optimal präpariert sein kann. St. Andreas wünsche ich aber trotzdem einen baldestmöglichen barrierefreien Zugang.

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