wolfsgeheul.eu vom 08.08.2016

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Mea culpa!

Mir ist bekannt, daß ich nicht selten ein altes Lästermaul bin, so manches Mal auch ungerecht sein kann und gelegentlich über das Ziel hinausschieße. Aber aus purer Zurückhaltung ergibt sich nun einmal überwiegend keine intellektuelle Konfrontation, die alle Beteiligten zum Nachdenken anregt und zwingt, ihren Geist besonders anzustrengen und ihre Argumente zu wägen und anzuspitzen. Auch ist mir bewußt, daß ich beiweiten nicht fehlerfrei bin und mir sich häufig zum Teil nicht unbeträchtliche, mir regelmäßig peinliche Wissenslücken offenbaren. Glücklicherweise jedoch gibt es immer jemanden, der es besser weiß, und so heißt es lernen, lernen und nochmals lernen.

Wenn man anderen also Fehler vorwirft, kann es durchaus sein, daß man selbst im Glashaus sitzt. Übte man sich wegen dieses Risikos aber ständig in Zurückhaltung, käme nichts in Bewegung.

Und somit, liebe FAZ, was ist denn in dich gefahren!? Als ewiger Zeitungsvonhintenleser werfe ich gleichwohl zuvörderst im eingeklappten Zustand einen Blick – auch wegen des Titelphotos – auf den oberen Teil der Hauptseite. Und da steht heute folgende kleinere Überschrift: „IS bezichtigt sich des Angriffs auf Polizei in Belgien“. Man liest einmal, man liest zweimal und denkt, hier stimmt doch etwas nicht. Nach Rückversicherung in meiner Wörterbibel, dem Wahrig, weiß ich, daß ich recht habe. „Bezichtigen“ existiert(e) nicht in der Form eines reflexiven Verbs. Es wird „jemand“ bezichtigt, etwas getan zu haben, aber dieser jemand ist man niemals selbst. Es macht doch keinen Sinn, sein eigener Ankläger und Richter zu sein, weil man sich – vom Suizid einmal abgesehen – auch nicht selbst verfolgen und richten kann. Zur Anklage bedarf es zum einen gesellschaftlicher bzw. staatlicher Setzungen und eines Außenstehenden, der sich unter Bezugnahme auf diese aufschwingt, dem anderen einen Vorwurf hinsichtlich seines Tuns oder Unterlassens zu machen und gegebenenfalls deswegen zu verurteilen.  Der Betroffene hat im Verfahren die Wahl, sich entweder zu verteidigen oder sich schuldig zu bekennen. Wer demnach einräumen und zugeben möchte, Verantwortung für etwas zu tragen, der bedient sich des Mittels des Sichbekennens zu seiner Schuld und überläßt dann die endgültige Beurteilung einer unabhängigen dritten Person. Man braucht sich auch nicht zu beschuldigen bzw. kann es begrifflich gar nicht – ob die Beschuldigung übrigens nur Vermutung oder gemeinte Gewißheit ist, spielt keine Rolle, da Tat und Schuld so oder so erst bewiesen werden müssen, um die Schuld sühnen zu können -, denn man weiß es ja besser als alle anderen, wenn man dabei war und schuldhaft gehandelt hat. In der Situation kann man die Schuldfrage selbst beantworten. So war es, und so sollte es immer bleiben. Zur Verdeutlichung, warum exakte Sprachnutzung und -differenzierung hier äußerst wichtig ist, denke man beispielsweise nur an falsche Geständnisse, die ansonsten niemals entlarvt werden würden. Als jemand, der sich hartnäckig der Rechtschreibreform widersetzt – auf T-Online dürfen wir heute die mit „Die Rechtschreibreform hat ihr Ziel verfehlt“ übertitelte AFP-Meldung mit der Subunterschrift „Fehlerquote an Schulen steigt“ lesen, die zwanzig Jahre nach Einführung das ganze Ausmaß des Desasters zeigt -, ignoriere ich bewußt, daß Duden-Online auch die reflexive Nutzung beispielhaft aufführt und ihr damit offenbar seinen zweifelhaften Segen erteilt.

Hiermit bezichtige ich die FAZ, durch ihre schleichende Anpassung an die kollektive Dummheit Mitschuld an der weitergehenden Verblödung zu tragen, und ich bekenne, daß ich von der ehemaligen Vorzeigezeitung als Fels in der Brandung maßlos enttäuscht bin.

Wie konnte es nur zu diesem dramatischen Niveauverlust unserer Sprache kommen!? Unsere ganze Kommunikation und Interaktion leidet darunter. Als wäre es nicht ohnehin schon schwer genug, sich miteinander zu verständigen, da wir zu oft deshalb aneinander vorbeireden, weil wir es verabsäumen, uns zunächst und da wo nötig über die verwendeten Begrifflichkeiten und deren jeweilige Definition oder Bedeutung zu einigen, gerät jetzt auch noch unsere Sprache in das Fahrwasser der Beliebigkeit und verflacht derartig, daß mit vielen Menschen eine differenzierte Auseinandersetzung gar nicht mehr möglich ist. Die zahlreichen, oftmals gravierenden Folgen in allen Lebensbereichen, sind unermeßlich, und es steht zu befürchten, daß wir uns hier leider auf einem Weg ohne Wendemöglichkeit bewegen. Wer seine Sprache tötet, kann sich nicht mehr verständigen, und eine Gesellschaft, die sich nicht mehr verständigen kann, versinkt im Chaos. Und der Blick auf die bittere Realität gibt mir bedauerlicherweise recht. Wenn das kein Grund zur Besorgnis ist!? In diesem Sinne wünsche ich eine unruhige

gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 02.03.2015

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Die Taten und durch sie die Person des Sebastian Edathy sind so ekelerregend, daß man eigentlich kein Wort darüber verlieren möchte, um zusätzliche Aufmerksamkeit zu vermeiden. Das beste scheint eigentlich Totschweigen, wenn das nur ginge! Aber das Ende des Verfahrens schreit geradezu nach einem Kommentar. Wie wir alle wissen, hat die Staatsanwaltschaft  ein Geständnis als Bedingung für eine Einstellung unter Geldauflage gefordert. Danach konnte es heute eigentlich nur dann zu einer solchen Beendigung kommen, nachdem Edathy vollumfänglich gestanden hat. Wenn nun die Verteidigung nach rechtskräftigem Verfahrensschluß wesentliche Einschränkungen des Umfanges des abgelegten Geständnis aus den gewählten Formulierungen herauslesen zu dürfen vermeint, könnte man das als miese, schmierige Rabulistik abtun, die manchen – dem Ruf des Standes nicht immer förderlich – Advokaten eigen ist. Sollten aber aus sprachlicher Sicht entweder der genaue Wortlaut oder durch dessen Auslegung der Erklärungsinhalt auch nur ansatzweise Zweifel an ihrer Eindeutigkeit und Vollumfänglichkeit nach ausreichender Prüfung und Würdigung zurücklassen , bedürfte dies rückhaltloser Offenlegung und Erläuterung sowohl durch den Staatsanwalt als auch den erkennenden Richter. Es darf nämlich nicht im Raume stehen bleiben, daß der Angeklagte Edathy sich eventuell mit einer wachsweichen Erklärung, die die vorher aufgestellte Hürde nicht übersprungen hat, aus der Affaire gezogen haben könnte, und das in Anwesenheit und mit Billigung zweier mutmaßlich der deutschen Sprache im mehr als ausreichenden Maße mächtigen Volljuristen. Zusätzlich gehörte für den schrecklichen Fall, daß der Wortlaut wirklich insuffizient sein sollte, die Frage beantwortet, ob die Formulierung als Teil des Deals vorher bekannt und vielleicht sogar abgesprochen war. Hoffen wir im Sinne der Justiz, daß all‘ diese schlimmen Befürchtungen unberechtigt sind und sich die Verteidigung gleich einer Co-Abhängigkeit nur zusehr charakterlich an ihren in dieser Hinsicht verwerflichen Mandanten angeglichen und in Überinterpretation ihrer rechtsstaatlichen Aufgabe die kritische anwaltliche Distanz kurzzeitig verloren hat. Für den Verteidiger gilt ohnehin wie für so viele: „Si tacuisses,…..!“

Für Edathy gilt letzteres keinesfalls, der hätte besser einmal den Arsch in der Hose – eine gefährlich groteske Formulierung im Zusammenhang mit päderastischen Neigungen – gehabt, persönlich eine umfassende Erklärung vor der Öffentlichkeit abzugeben, statt sich feige hinter seinem Anwalt zu verstecken, was allerdings verfahrenstechnisch möglich war. Das zeigt aber auch neben fehlender Reue die offensichtliche Unbelehr- und Unheilbarkeit der Person. Also „Cave Edathy“, denn „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es…………..!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

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