wolfsgeheul.eu vom 23.05.2018

0
0

Demnächst in Blankenese!

Sie(Perlenkette, Streifenbluse): „Du, Cord, kannst Du heute Maximilian um Vier zum Hockey fahren und auf dem Rückweg Alexander vom Golf abholen?“

Er(Baumwollanzug, Tod’s): „Tut mir Leid, Clara, ich habe eine wichtige Verhandlung in der Zeit.“

Sie: „Na, gut, wie immer also! Aber ich werd’s schon schaffen. Dann nimm Du aber bitte den 911er und laß‘ mir den Cayenne.“

Er: „Jo! Und denk‘ an die Umleitungen in Altona auf der Stresemann und der Brauer-Allee. Mußt sicher zehn Minuten mehr einplanen!“

Sie: „Ach, ja, danke! Scheiß Cayenne!“

Selbstbetrug tut selten gut. Und es gehören trotzdem immer zwei dazu.

Wie heißt der Slogan!? „Volkswagen – Das Fahrverbot“ – Mobilität der etwas anderen Art!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

0
0

wolfsgeheul.eu vom 23.02.2018

0
0

Kleines Licht – Große Worte!

„Staatliche Akteure müssen die Grundrechte der Bürger schützen.“

„Wenn es den Menschen selbst überlassen ist, sich vor Feinden der Meinungsfreiheit zu schützen, muss man den Staat in Frage stellen.“

„Ich muss jetzt dafür einstehen, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Deutschland geachtet wird. Dabei ist das gar nicht mein Job.“

Diese drei Statements soll der verhinderte Schauspieler und Studienabbrecher Jan Böhmermann laut Münchner Merkur im Gespräch mit der Rheinischen Post vom Stapel gelassen haben. Offenbar stehen diese starken Worte damit im Zusammenhang, daß im Zivilrechtsstreit – strafrechtlich ist er bekanntermaßen unbehelligt geblieben – die Berufungsverhandlung vor dem OLG Hamburg demnächst beginnt. Erstinstanzlich hatte ihm das dortige Landgericht untersagt, einen Großteil seines Gedichtes weiterhin zu veröffentlichen. Dagegen wendet sich sein Rechtsmittel. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat also! Da Böhmermann nicht freiwillig eingeknickt ist, nimmt der Betroffene Erdogan das jedem zustehende Recht wahr, auf diesem Wege zum Erfolg zu gelangen. Hierbei spielt der Staat nur indirekt eine Rolle, insofern, als er in Wahrung der Grundrechte in unserer großartigen Verfassung gesetzlich die Eröffnung des Rechtsweges zu gewährleisten und für eine unabhängige Justiz zu sorgen hat. Alles weitere liegt in der Hand der Richter.

Wer demnach sich anschickt, die Grenzen von freier Meinungsäußerung und Satirefreiheit auszuloten, muß sich vorher darüber bewußt sein, daß sich davon betroffene beziehungsweise sich betroffen fühlende Menschen dagegen zu wehren versuchen. Und der ob seiner Äußerungen Angegriffene hat die Wahl zwischen Schwanz einkneifen und Streit aufnehmen.

Mit seinen vollkommen neben der Sache liegenden Bemerkungen und Forderungen zeigt Herr Böhmermann einmal mehr, warum er – und sei er manchmal zugestandenermaßen auch noch so gut – niemals ein Harald Schmidt werden wird. Was er da über die Düsseldorfer Provinzpresse lanciert, entlarvt ihn leider vielmehr als dümmlichen Halbgebildeten, der vielleicht sogar obendrein dem Irrtum unterliegt, daß für Prominente Sonderrechte bestünden.

Fazit: Der Staat schützt seine Bürger in vorbildlichem Maße. Jeder muß für seine Meinungsfreiheit selbst kämpfen, hat dabei allerdings weitestgehende Rechte und Freiheiten. Und, ja Herr Böhmermann, das ist ihr Job und der keines anderen.

Daß das Gedicht, obwohl es den Richtigen getroffen hat, im übrigen unterirdisch war, dürfte unter Menschen mit Bildung und Niveau unstreitig sein. Sich derart zu artikulieren, geschieht halt immer auf eigenes Risiko. Und Dummheit schützt schon gar nicht.

Setzen, sechs, Jan!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

0
0