wolfsgeheul.eu vom 17.05.2017

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Auf ein Wort! „Nazi-Schlampe“!

Darf man das sagen? Na, ja! Auf sehr viele Frauen im Umfeld von Neonazis trifft diese Bezeichnung sicherlich zu. Eigentlich ist sie dann sogar tautologisch, weil „weiblicher Nazi“ die Schlampe oft genauso impliziert wie der Nazi an sich die Dumm- oder zumindest Verbohrtheit, so daß zum Beispiel „Nazi-Dummkopf“ ebenfalls doppelt gemoppelt ist.

Nun hat das Landgericht Hamburg wohl richtigerweise entschieden, dem Unterlassungsbegehren von AfD-Frontfrau Weidel gegen diese Titulierung eine Abfuhr zu erteilen, maßgeblich mit der Begründung, daß sie als exponierte Person mit ihrer Forderung, die Politische Korrektheit gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte, genau eine solche Reaktion wie die des NDR-Satirikers Ehring herausgefordert habe und deshalb hinnehmen müsse. Satire, die eben nicht zusammenhanglos als reines Schmähen daherkommt, steht unter Freiheit. Das ist ein hohes Gut. Interessant ist übrigens, daß – man muß natürlich zunächst die Entscheidung, die noch nicht verfügbar ist, im Gesamtwortlaut lesen – zumindest in der Presse nicht die Wertung der Bezeichnung als „Nazi“ diskutiert und kommentiert wird.

Grundsätzlich bleibt es aber dabei, daß der Begriff „Schlampe“ in Bezug auf Frauen den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Insofern stellt die jetzige Beurteilung aus Hamburg in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung keinen Freifahrtschein dar. Allenfalls Frauen, die sich warum auch immer selbst so titulieren, kann man dieserart nicht beleidigen. Das ist nicht anders als bei einer Prostituierten, der man – seit der Begriff salonfähig geworden ist und von solchen selbst benutzt wird –  „Nutte“ entgegen- oder hinterherruft. Bei allen anderen Frauen ist es eine Beleidigung, egal wie nuttig die Angesprochene daherkommt oder sich geriert. Ob „Nazi“ beleidigend ist, hängt dagegen von den Umständen des Einzelfalles ab.

Es ist also keineswegs so, daß die Abkehr von Political Correctness Beschimpfungen jeglicher Art bei Straffreiheit Tür und Tor öffnet. Das Strafrecht wird dadurch nämlich nicht außer Kraft gesetzt. Insofern liegt der NDR falsch, der sich im Vorfeld der Gerichtsverhandlung wie folgt geäußert hat:

„Mit seiner satirischen Überspitzung zeigt er die Konsequenzen dieser Forderung, dass nämlich ohne politische Korrektheit die Beschimpfung von Menschen wieder salonfähig werden könnte“.

Immer wieder kann ich nur meine Forderung erneuern, daß man Kommentare und Einlassungen zu juristischen Sachverhalten besser Fachkundigen überlassen sollte.

Es sei also davor gewarnt, Dr. Alice Weidel fürderhin als Nazi-Schlampe zu bezeichnen. Mögen die Gründe dafür auch noch so gut sein.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 29.03.2016

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Frau Dr. Merkel hat Deutschland verbal illuminiert, und die „Nachtfalter“ aus den dunklen Teilen der Welt folgen der leuchtenden Einladung dankend! Nena veröffentlichte 1984 ihr Lied „Irgenwie, irgendwo, irgendwann“ und sang:

„“Im Sturz durch Raum und Zeit
Richtung Unendlichkeit
Fliegen Motten in das Licht
Genau wie du und ich.“

Das Thema „Flucht“ und „Einwanderung“ hatte sie damals sicherlich nicht im Blick, geschweige denn die Rolle der Türkei in diesem Zusammenhang. Deshalb mußte die NDR-Satiresendung „extra 3“ den Text auch umdichten, als sie auf die Idee verfiel, die repressive Politik Erdogans  mit einem Musikvideo auf die Schippe zu nehmen(Link: https://www.youtube.com/watch?v=R2e2yHjc_mc ). Das Niveau des Ergebnisses dieser Bemühungen ist überschaubar, aber fest steht, daß jedes Wort darin der Wahrheit entspricht und keinerlei Beleidigungen des türkischen Präsidenten erfolgen. Die Aneinanderreihung von Tatsachen und Ereignissen reicht vollends aus, um den Machthaber und sein Tun zu beschreiben. Einer Entlarvung bedarf es auch nicht, da Erdogan stets mit offenem Visier kämpft und sich meist gar nicht der Mühe unterzieht, sein Handeln zu beschönigen. Daß derartigen Potentaten Satire nicht gefällt, geschweige denn ein Lachen entlockt, sondern umgekehrt die Zornesröte ins Gesicht treibt, ist bekannt und Teil des Planes und Spaßes, den Journalisten haben dürfen, die das Glück haben, in einem freien Land zu leben, das ihnen jede subtile oder sogar platte Kritik an was auch immer erlaubt.

Damit könnte der Fall beendet sein. Ist er aber nicht! Der deutsche Botschafter in der Türkei wird deswegen postwendend  ins dortige Außenministerium einbestellt. Nun muß man wissen, daß die Einbestellung bereits die Sanktion darstellt, der nur noch die Ausweisung der unerwünschten Person und als ultima ratio der Abbruch der diplomatischen Beziehungen folgen können. Das mildeste Mittel ist die Einladung. Da in der Diplomatie andere Regeln gelten und mit ihr meist übergeordnete Ziele verfolgt werden, gehört es zur berufsnotwendigen Selbstbeherrschung eines Botschafters, auch eine solch‘ strafende Einladung wie eine freundliche zu betrachten und ihr unabhängig vom Grund der Maßnahme regelmäßig höflich Folge zu leisten. Eine selbstredend immer mögliche Ablehnung verbietet sich eigentlich. Bei der Einbestellung sieht das anders aus. Wenn man weiß, daß man den Kopf gewaschen bekommen soll, weil im Heimatland die Medien etwas nicht zu Beanstandenes getan haben, sollte das gute diplomatische Benehmen, das notfalls bei berechtigten Hieben auch einmal gute Miene zur schmerzlichen Sanktion erfordert, ebenso um die Chance zu nutzen, die Wogen zu glätten, ein Ende haben. Da macht man von der möglichen Verweigerung Gebrauch und geht mit der Rückendeckung einer starken Heimatregierung nicht hin, egal was sonstig auf dem Spiel steht. Das ist eine Frage des Prinzips, erst recht bei dieser Petitesse. Und wenn der Empfangsstaat merkt, daß er auf Granit beißt, wird er zurückrudern, wenn ihm letztlich an guten Beziehungen gelegen ist. Einer nachgeschobenen Einladung kann man dann gerne Folge leisten und wie im vorliegenden Falle der Türkei ruhig aber bestimmt Nachhilfeunterricht in Presse- und Meinungsfreiheit erteilen. Wir können der Türkei nicht vorschreiben, wie sie es damit hält, aber wenn wir für die Freiheit stehen und werben wollen, dürfen wir keinen Millimeter zurückweichen, wenn es sich um die Verteidigung der unseren dreht. Und auch Erdogan wird wissen, daß er ohne Deutschland seine Ziele für Europa wird niemals erreichen können, so daß er den Teufel tuen wird, es mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zum Äußersten kommen zu lassen. Das Risiko war also faktisch gleich Null, und selbst wenn dem nicht so gewesen wäre, hätte man es eingehen müssen. Für keinen Flüchtlingskompromiß der Welt durfte man in diesem Falle zurückweichen.

Daß aber unser Botschafter brav seinen Diener gemacht hat, ist ein Skandal, und es zeigt die aktuelle Schwäche Deutschlands respektive genauer seiner politischen Führung, die uns offenbar bisher den Nachsatz zu „Wir schaffen das“, der nämlich zu lauten scheint „,egal mit welchen Mitteln!“, verschwiegen hat. Merkel, die uns diese Misere mit ihren leichtfertigen Worten eingebrockt hat, und ihre Mannen haben nicht nur abgewirtschaftet, sie schaden unserem Land zunehmend massiv. Damit der „Sturz durch Raum und Zeit“ aufhört, muß jetzt nicht nur bei den Journalisten und der Opposition ein Aufschrei durch Deutschland gehen.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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