wolfsgeheul.eu vom 11.05.2017

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Uli Hoeneß ist und bleibt bei aller ihm neidlos zugestandenen Cleverness ein simpler Hans Wurst, der aber mit seiner schier grenzenlosen Arroganz gepaart mit offensichtlicher geistiger Begrenztheit im Hochleistungsbereich weiterhin glaubt, er verdiene es, nicht als solcher behandelt zu werden. Vielmehr sieht er sich bis heute gottgleich über den Dingen stehend.

Eigentlich dachte ich, die Causa(s. Kolumnen v. 27.04. und 28.11.2016) sei ausgeschrieben und mit Absitzen der Strafe ausgestanden. Aber wenn er, der augen- und ohrenscheinlich wieder mächtig Oberwasser zu haben scheint, nicht schweigt, kann und will ich es auch nicht tun.

Bei einem Galadiner in – ein Schelm, wer Böses dabei denkt – Vaduz – so zitierte es gestern T-Online – soll er gesagt haben: „Ich bin der einzige Deutsche, der Selbstanzeige gemacht hat und trotzdem im Gefängnis war. Ein Freispruch wäre völlig normal gewesen. Aber in diesem Spiel habe ich klar gegen die Medien verloren“

Si tacuisses, ….., Herr Hoeneß, Sie alter Zipfelklatscher!

Was er nämlich geflissentlich verschweigt, ist die Tatsache, daß seine sogenannte Selbstanzeige leider – da kann er sich nur bei denen beschweren, die ihn dort nicht richtig beraten und vertreten haben – nicht wirksam war. Das OLG München stellt in seinem Urteil(für sehr Interessierte nachzulesen: http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandesgerichte/muenchen/presse/urteil_ulrich_h._30_10_2014.pdf )  hierzu nach langer Begründung lapidar fest: „Damit stellte das Schreiben vom 17.01.2013 mit Anlagen für sich genommen keine wirksame Selbstanzeige im Sinne des § 371 Abs. 1 AO dar.“ Strafbefreiung ade! Denn wenn das so ist, heißt die Faustregel seit dem erstaun- und bedauerlicherweise von Haft verschont gebliebenen honorigen Herrn Zumwinkel, daß bei einem Hinterziehungsbetrag von mehr als einer Million Euro zwangsläufig der Knast folgt, wobei der gute Wille insoweit für die Tat genommen wird, als der untaugliche Versuch sich wenigstens strafmildernd auswirkt. Und die dem Urteil zugrundegelegten Beträge führt das OLG wie folgt auf:

„Jahr             Steuerverkürzung                   Strafe

2003                14.934.493,49 EUR                      2 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe,

2004                      142.151,30 EUR                       6 Monate Freiheitsstrafe,

2005                10.749.872,65 EUR                      2 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe,

2006                     323.750,72 EUR                       7 Monate Freiheitsstrafe,

2007                   1.149.174,90 EUR                       1 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe,

2008                    894.486,47 EUR                       1 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe,

2009                    268.301,67 EUR                       7 Monate Freiheitsstrafe.

Fast dreißig Millionen Euro also! Deshalb lautete das in meinen Augen sogar noch milde Urteil konsequenterweise:

„I. Der Angeklagte (…) wird wegen 7 tatmehrheitlicher Fälle der Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.“

Das sind die nüchternen Fakten! Das war kein „Spiel, sondern bitterer Ernst, Herr Präsident. Und – da bin ich mir sicher – eine Revision hätte nicht anders entschieden. Deshalb hat der große Uli sie wohl auch nicht angestrengt. Er entblödet sich aber nicht, in derselben Rede rührselig vorzutragen, er habe darauf verzichtet, weil er das seiner Familie nicht mehr habe zumuten können.

Der ganze Mann ist eine Zumutung und – spätestens jetzt ist es für alle erkennbar geworden – nicht belehr- und resozialisierbar. Und deshalb gehörte er meiner Meinung nach nicht wieder zurück an die Spitze des besten und bekanntesten deutschen Fußballvereins.

Mit dem Generalvorwurf in Richtung der Medien, die er übrigens jahrzehntelang für seine Zwecke genutzt hat, stellt er sich obendrein mit den „Lügenpresse“ schreienden Gimpeln von Pegida und AfD in etwa auf eine Stufe. Eine allerdings passende Gesellschaft, denn die haben ja auch nichts begriffen und sind mit Argumenten nicht zu überzeugen.

Insofern danke ich dem Bayern-Hoeneß, daß er den letzten Beweis für die Richtigkeit meiner immer schon vertretenen Ansicht nunmehr selbst erbracht hat. Und ich danke unserer funktionierenden Justiz, daß sie sich nicht hat vom großen Namen beeindrucken und von einem solchen Urteil abbringen lassen. Denn alles andere hätte man dem Deutschen Michel nicht erklären können. Daß dieser sich aber auf der anderen Seite nicht davon abhalten ließ, Herrn Hoeneß auf der Mitgliederversammlung wieder zuzujubeln und ihn zu wählen, steht auf einem anderen Blatt.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 22.06.2015

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T-Online berichtete am vergangenen Samstag unter Bezugnahme auf den Spiegel, daß nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes der Steuerbetrug mit manipulierten Kassen zum Beispiel in der Gastronomie, dem Einzelhandel und jetzt vermehrt auch den Apotheken ein Massenphänomen sei, durch das dem Fiskus jährlich rund 40 Milliarden Steuereinnahmen entgingen.

Ist das eine bahnbrechende, neue Erkenntnis? Nein! Jeder Fachmann, aber auch jeder aufmerksame Bürger – es kann doch verständigen Menschen nicht entgehen, daß viele Häuser, Autos, Urlaube etc. im Umfeld mit der normalen Einnahmesituation und ohne Erbschaft oder Lottogewinn nicht möglich wären und nur mit Schwarzgeld, das im übrigen ja nicht vom Himmel fällt, sondern aktiv ergaunert werden muß, finanziert worden sein können und sind – weiß doch seit Jahrzehnten, daß Steuerhinterziehung generell und gerade im Gastrogewerbe und im Handel, aber auch im Handwerk immer schon flächendeckend betrieben wurde und wird. Daß Betrüger sich auch die neueste Technik zueigen machen, liegt dabei auf der Hand, dafür braucht es keine teure Behörde mit allein rund 600 Beschäftigten, die Dinge anprangert, die fast jeder und im übrigen gerade die Finanzverwaltung, auch ohne daß man ihr das sagt und sie damit nahezu veralbert, schon lange genauestens kennt. Ebenso sind die Methoden zur Aufdeckung allesamt vorhanden und werden täglich verbessert, wenngleich sie den Kriminellen naturgemäß immer ein bißchen hinterherhinken.

Was soll also diese Heuchelei? Will man dem Bürger suggerieren, man habe mit der Feststellung schon etwas dagegen getan? Der Bundesrechnungshof weiß doch ganz genau, daß der Fiskus bis auf weiteres nicht die Kapazitäten hat und selbst bei maßgeblicher Aufstockung niemals haben kann und soll, sich jeden Steuerganoven einzeln vorzunehmen und die hinterzogene Steuer einzutreiben.  Daß im übrigen zwischen Aufdeckung und Durchsetzung so oder so eine große Lücke klafft, weil vom Delinquenten häufig nichts zu holen ist, will ich nicht auch noch vertiefen.

Die Problematik ist aber viel subtiler. So ist zum einen klar, daß hohe Steuern die Hinterziehung befördern. Zum anderen treibt das geringe Entdeckungsrisiko die Täter an. Ferner ist da noch die allgemeine Stimmung in der Gesellschaft, daß Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt, ja geradezu Teil eines legitimen Sportes zwischen dem eigentlich biederen aber fiskalisch „anarchistischen“ Bürger und dem Staat darstellt. Und dann kommt erschwerend hinzu, daß der Steuerbürger, häufig durchaus zu recht, den Eindruck hat, daß der Staat sich mit den eingetriebenen Geldern zuerst selbst allimentiert und den Rest gelinde gesagt nicht immer sinnvoll, zielgerichtet und effizient verwendet.

Zwei Krebsgeschwüre bedingen also die Krankheit „Steuerunehrlichkeit“, das verspielte Vertrauen des Staates und der nicht mehr staatstreue, gewissenlose Bürger, wobei die Symptome sich obendrein wechselseitig bedingen und verstärken.

Wenn der Staat es also nicht vermögen sollte, wieder seriös zu wirtschaften und eine solide, aber moderate Steuererhebung zu betreiben, wird er des Problems nicht nur nicht Herr werden, sondern er wird zusätzlich weitere zur Gesetzesübertretung faktisch anspornen; letztlich wird dann sogar die ehrlichste Haut und der treueste Bürger zur illegalen Handlung getrieben, wenn er nämlich nicht mehr einsieht, warum er der einzige Blöde sein soll, der noch brav seine Steuern offenbart und begleicht.

Und wenn der Bürger nicht wieder zur richtigen Einstellung und Wechselbeziehung zurückfindet, dem Staat freiwillig zu geben, was des Staates ist, um dafür Sicherheit und Infrastruktur zu erhalten, wird sich auch nichts ändern. Dabei muß er sich sofort ändern und nicht erst auf Vorleistungen warten. Solange es aber durch die Bank normal und subjektiv nicht verwerflich ist, Schwarzarbeit – pars pro toto sei die Putzfrau genannt – en masse in Anspuch zu nehmen, und die Frage des Handwerkers, ob man eine Rechnung benötige, ohne zu zögern und ohne schlechtes Gewissen mit „nein“ zu beantworten, geht es weiter wie bisher und wird sich mit Sicherheit noch verschlimmern.

Die Straftat beginnt im Kopf und bei der allgemein rückläufigen Redlichkeit! Es sind demnach alle Seiten gefordert, etwas zu ändern, um das Phänomen einzudämmen.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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