wolfsgeheul.eu vom 23.02.2018

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Kleines Licht – Große Worte!

„Staatliche Akteure müssen die Grundrechte der Bürger schützen.“

„Wenn es den Menschen selbst überlassen ist, sich vor Feinden der Meinungsfreiheit zu schützen, muss man den Staat in Frage stellen.“

„Ich muss jetzt dafür einstehen, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Deutschland geachtet wird. Dabei ist das gar nicht mein Job.“

Diese drei Statements soll der verhinderte Schauspieler und Studienabbrecher Jan Böhmermann laut Münchner Merkur im Gespräch mit der Rheinischen Post vom Stapel gelassen haben. Offenbar stehen diese starken Worte damit im Zusammenhang, daß im Zivilrechtsstreit – strafrechtlich ist er bekanntermaßen unbehelligt geblieben – die Berufungsverhandlung vor dem OLG Hamburg demnächst beginnt. Erstinstanzlich hatte ihm das dortige Landgericht untersagt, einen Großteil seines Gedichtes weiterhin zu veröffentlichen. Dagegen wendet sich sein Rechtsmittel. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat also! Da Böhmermann nicht freiwillig eingeknickt ist, nimmt der Betroffene Erdogan das jedem zustehende Recht wahr, auf diesem Wege zum Erfolg zu gelangen. Hierbei spielt der Staat nur indirekt eine Rolle, insofern, als er in Wahrung der Grundrechte in unserer großartigen Verfassung gesetzlich die Eröffnung des Rechtsweges zu gewährleisten und für eine unabhängige Justiz zu sorgen hat. Alles weitere liegt in der Hand der Richter.

Wer demnach sich anschickt, die Grenzen von freier Meinungsäußerung und Satirefreiheit auszuloten, muß sich vorher darüber bewußt sein, daß sich davon betroffene beziehungsweise sich betroffen fühlende Menschen dagegen zu wehren versuchen. Und der ob seiner Äußerungen Angegriffene hat die Wahl zwischen Schwanz einkneifen und Streit aufnehmen.

Mit seinen vollkommen neben der Sache liegenden Bemerkungen und Forderungen zeigt Herr Böhmermann einmal mehr, warum er – und sei er manchmal zugestandenermaßen auch noch so gut – niemals ein Harald Schmidt werden wird. Was er da über die Düsseldorfer Provinzpresse lanciert, entlarvt ihn leider vielmehr als dümmlichen Halbgebildeten, der vielleicht sogar obendrein dem Irrtum unterliegt, daß für Prominente Sonderrechte bestünden.

Fazit: Der Staat schützt seine Bürger in vorbildlichem Maße. Jeder muß für seine Meinungsfreiheit selbst kämpfen, hat dabei allerdings weitestgehende Rechte und Freiheiten. Und, ja Herr Böhmermann, das ist ihr Job und der keines anderen.

Daß das Gedicht, obwohl es den Richtigen getroffen hat, im übrigen unterirdisch war, dürfte unter Menschen mit Bildung und Niveau unstreitig sein. Sich derart zu artikulieren, geschieht halt immer auf eigenes Risiko. Und Dummheit schützt schon gar nicht.

Setzen, sechs, Jan!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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wolfsgeheul.eu vom 10.09.2017

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Der bekennende Päderast Otto Muehl, ein Widerling aber unstreitig auch ein teilweise genialer Aktionskünstler, hat nach meiner Erinnerung einmal aus der Tiefe eines Raumes seiner Wohnung in Wien blind, also das Risiko, Menschen zu treffen, bewußt in Kauf nehmend, Blumentöpfe in die darunterliegende Fußgängerzone geworfen. Tatsächlich wurden Passanten verletzt und es kam entsprechend zu einer Verurteilung, die aber Teil der Performance war, weil er niemals vorhatte, zu leugnen. Das ist zwar nicht nachahmenswert, besitzt jedoch einen gewissen gesellschaftskritischen Tiefgang.

Insofern ist die Aktion des Bürgermeisters von Ebstorf in der Lüneburger Heide, der ein ihn störendes AfD-Plakat mit dem Slogan „“Neue Deutsche?“ Machen wir selber.“ über einem Schwangerschaftsbauch einfach abgehängt hat, weil er, in Personalunion Vorsitzender des nahe am Aufhängungsort gelegenen, multikulturell strukturierten Sportvereins, es als gezielte Provokation ansah, vergleichbar. Gleichzeitig zeigte er sich nämlich selbst an und machte die Sache auf Facebook öffentlich.

Dort erhielt er jedoch eine enorme, überwiegend positive, sprich kritiklose Resonanz von unterstellt braven Bürgern. Einige boten gar an, sich an einer eventuellen Geldstrafe zu beteiligen.

Was ist das für ein kollektiv verqueres Demokratieverständnis!? Mag das Plakat auch noch so geschmacklos und blöd – das ist es in jedem Falle, denn es stimmt leider noch nicht einmal – sein, es wirbt für eine demokratische, nicht verbotene Partei. Natürlich kann man direkt daneben ein anderes Wahlplakat mit einem toleranzfordernden Motto hängen oder eine multikulturelle Abordnung des Vereins darunter versammeln und ein Photo davon mit demselben schriftlichen Zusatz im Netz posten. Weitere Beispiele eines demokratischen Protestes gäbe es viele. Aber die unrechtmäßige und eigenmächtige Entfernung des Plakates gehört nicht dazu.

Mag also die jetzige Wahl erfreulicherweise die Bürger auch noch so politi- und mobilisieren, die Deutschen haben gleichwohl auf allen Seiten augenscheinlich verlernt, wie demokratisches Streiten funktioniert. Das ist ein trauriger Befund.

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

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