wolfsgeheul.eu vom 22.08.2016

1
0

Voreilig heißt blöd!

Wir leben in einem juristischen Paradies, genannt Rechtsstaat, dem leider häufig viel zu wenig Hochachtung und Vertrauen entgegengebracht wird. Selbst von intelligenteren Menschen wird er bisweilen ungerechtfertigterweise verteufelt, insbesondere dann, wenn eigene Betroffenheit hinzukommt, weil sie vermeintlich ihr Recht nicht bekommen haben oder zu Unrecht verurteilt wurden. Früher konnte man denen noch „Dann geht doch nach drüben!“ empfehlen, um sie vom Gegenteil zu überzeugen. Heute fällt es umso schwerer, die von ihm wider besseres Wissen oder aus Dummheit Enttäuschten, von ihrer Luxusposition auch im rechtlichen Sinne als Bürger dieses Landes zu überzeugen. Ohne Vergleich weiß man ein Paradies eben nicht richtig zu schätzen.

Gleichwohl hat und bekommt hier jeder seine faire und gerechte Chance, wenn er die Mühlen der Justiz anwirft oder in dieselben gerät, auch so ein unbedeutendes Flittchen wie Gina-Lisa Lohfink, selbst wenn sie den Apparat sogar nur genutzt haben sollte, um ihre traurige Existenz aufzuwerten und aus dem sehr gerechtfertigten Popularitätstief herauszukommen. Das pornöse Billigsternchen ist nun vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten erstinstanzlich wegen falscher Verdächtigung zu 80 Tagessätzen à 250,00 Euro verurteilt worden. Sie sei nicht unter K.-o.-Tropfen gestanden und nicht vergewaltigt worden, sondern habe mit zwei Männern einvernehmlich Sex gehabt. Ihr in dem dubiosen Handyvideo – welches möglicherweise auch Teil der eigenen lohfinkschen Imagekampagne war – hörbares „Nein“ habe sich lediglich auf das fortgesetzte Filmen bezogen. Entsprechend habe sie ihre beiden selbsterwählten geilen Fickhengste, die konsequenterweise in einem anderen Verfahren bereits vom Vorwurf der Vergewaltigung – selbstredend allerdings nicht von dem der strafrechtlich irrelevanten Primitivität – freigesprochen worden waren, zu Unrecht bezichtigt, sie chemisch gefügig gemacht und gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an und mit ihr vorgenommen zu haben. Das ist die vorläufige Wahrheit. Schauen wir, ob und wie es höherinstanzlich weitergeht, sprich ob das Urteil Bestand haben wird!

Zur Zeit jedenfalls stehen alle – also die Schwesigs, Maas, Schwarzers und wie die Mitglieder unserer großartigen geistigen Elite noch so heißen mögen -, die der armen kleinen Gina-Lisa beigesprungen sind, wie die Trottel da. Sogar als Minister – das wiegt doppelt schwer – haben sie sich in ein laufendes Verfahren – einen in Wirklichkeit eher unbedeutenden und vollkommen gewöhnlichen Strafprozeß – eingemischt, eine, wie wir jetzt fast sicher wissen und damals schon ahnen konnten, voreilige, falsche Parteinahme vorgenommen und es instrumentalisiert, um ihr eigenes, flaues Süppchen darauf zu kochen. Pfui! Jetzt wird man aus dieser dummdeubeligen und kenntnisarmen Populistenriege dazu sicherlich nichts mehr hören. Und, – die Frage muß erlaubt sein – stellt sich damit eigentlich die völlig unnötigerweise durchgeboxte sogenannte Strafrechtsverschärfung als obsolet dar?

Möchte man wirklich von solch‘ geistig minderbemittelten Politikern und Meinungsmachern regiert werden? Nein!

Und, Nein heißt Nein!

Gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

 

1
0

wolfsgeheul.eu vom 08.08.2016

3
1

Mea culpa!

Mir ist bekannt, daß ich nicht selten ein altes Lästermaul bin, so manches Mal auch ungerecht sein kann und gelegentlich über das Ziel hinausschieße. Aber aus purer Zurückhaltung ergibt sich nun einmal überwiegend keine intellektuelle Konfrontation, die alle Beteiligten zum Nachdenken anregt und zwingt, ihren Geist besonders anzustrengen und ihre Argumente zu wägen und anzuspitzen. Auch ist mir bewußt, daß ich beiweiten nicht fehlerfrei bin und mir sich häufig zum Teil nicht unbeträchtliche, mir regelmäßig peinliche Wissenslücken offenbaren. Glücklicherweise jedoch gibt es immer jemanden, der es besser weiß, und so heißt es lernen, lernen und nochmals lernen.

Wenn man anderen also Fehler vorwirft, kann es durchaus sein, daß man selbst im Glashaus sitzt. Übte man sich wegen dieses Risikos aber ständig in Zurückhaltung, käme nichts in Bewegung.

Und somit, liebe FAZ, was ist denn in dich gefahren!? Als ewiger Zeitungsvonhintenleser werfe ich gleichwohl zuvörderst im eingeklappten Zustand einen Blick – auch wegen des Titelphotos – auf den oberen Teil der Hauptseite. Und da steht heute folgende kleinere Überschrift: „IS bezichtigt sich des Angriffs auf Polizei in Belgien“. Man liest einmal, man liest zweimal und denkt, hier stimmt doch etwas nicht. Nach Rückversicherung in meiner Wörterbibel, dem Wahrig, weiß ich, daß ich recht habe. „Bezichtigen“ existiert(e) nicht in der Form eines reflexiven Verbs. Es wird „jemand“ bezichtigt, etwas getan zu haben, aber dieser jemand ist man niemals selbst. Es macht doch keinen Sinn, sein eigener Ankläger und Richter zu sein, weil man sich – vom Suizid einmal abgesehen – auch nicht selbst verfolgen und richten kann. Zur Anklage bedarf es zum einen gesellschaftlicher bzw. staatlicher Setzungen und eines Außenstehenden, der sich unter Bezugnahme auf diese aufschwingt, dem anderen einen Vorwurf hinsichtlich seines Tuns oder Unterlassens zu machen und gegebenenfalls deswegen zu verurteilen.  Der Betroffene hat im Verfahren die Wahl, sich entweder zu verteidigen oder sich schuldig zu bekennen. Wer demnach einräumen und zugeben möchte, Verantwortung für etwas zu tragen, der bedient sich des Mittels des Sichbekennens zu seiner Schuld und überläßt dann die endgültige Beurteilung einer unabhängigen dritten Person. Man braucht sich auch nicht zu beschuldigen bzw. kann es begrifflich gar nicht – ob die Beschuldigung übrigens nur Vermutung oder gemeinte Gewißheit ist, spielt keine Rolle, da Tat und Schuld so oder so erst bewiesen werden müssen, um die Schuld sühnen zu können -, denn man weiß es ja besser als alle anderen, wenn man dabei war und schuldhaft gehandelt hat. In der Situation kann man die Schuldfrage selbst beantworten. So war es, und so sollte es immer bleiben. Zur Verdeutlichung, warum exakte Sprachnutzung und -differenzierung hier äußerst wichtig ist, denke man beispielsweise nur an falsche Geständnisse, die ansonsten niemals entlarvt werden würden. Als jemand, der sich hartnäckig der Rechtschreibreform widersetzt – auf T-Online dürfen wir heute die mit „Die Rechtschreibreform hat ihr Ziel verfehlt“ übertitelte AFP-Meldung mit der Subunterschrift „Fehlerquote an Schulen steigt“ lesen, die zwanzig Jahre nach Einführung das ganze Ausmaß des Desasters zeigt -, ignoriere ich bewußt, daß Duden-Online auch die reflexive Nutzung beispielhaft aufführt und ihr damit offenbar seinen zweifelhaften Segen erteilt.

Hiermit bezichtige ich die FAZ, durch ihre schleichende Anpassung an die kollektive Dummheit Mitschuld an der weitergehenden Verblödung zu tragen, und ich bekenne, daß ich von der ehemaligen Vorzeigezeitung als Fels in der Brandung maßlos enttäuscht bin.

Wie konnte es nur zu diesem dramatischen Niveauverlust unserer Sprache kommen!? Unsere ganze Kommunikation und Interaktion leidet darunter. Als wäre es nicht ohnehin schon schwer genug, sich miteinander zu verständigen, da wir zu oft deshalb aneinander vorbeireden, weil wir es verabsäumen, uns zunächst und da wo nötig über die verwendeten Begrifflichkeiten und deren jeweilige Definition oder Bedeutung zu einigen, gerät jetzt auch noch unsere Sprache in das Fahrwasser der Beliebigkeit und verflacht derartig, daß mit vielen Menschen eine differenzierte Auseinandersetzung gar nicht mehr möglich ist. Die zahlreichen, oftmals gravierenden Folgen in allen Lebensbereichen, sind unermeßlich, und es steht zu befürchten, daß wir uns hier leider auf einem Weg ohne Wendemöglichkeit bewegen. Wer seine Sprache tötet, kann sich nicht mehr verständigen, und eine Gesellschaft, die sich nicht mehr verständigen kann, versinkt im Chaos. Und der Blick auf die bittere Realität gibt mir bedauerlicherweise recht. Wenn das kein Grund zur Besorgnis ist!? In diesem Sinne wünsche ich eine unruhige

gute Nacht!

Ihr/Euer Wolf

3
1